LEISTUNGEN
INTERNET-AUFTRITTE
PROGRAMMIERUNG
BARRIEREFREIHEIT
Die Grundlage für das barrierefreie Webdesign ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese besteht seit Juli 2002 und besagt, dass die Internetangebote öffentlicher Einrichtungen in Deutschland für alle Menschen frei nutzbar sein müssen, also natürlich auch für Menschen mit Behinderung.
Barrierefreiheit ist ein umfassender Aspekt und sollte nicht alleiniges Anliegen öffentlicher Einrichtungen sein.
Darüber hinaus ist, was z.B. gut für Sehbehinderte und ihre diversen Hilfsinstrumente wie Screenreader erfassbar ist, auch gut lesbar für Suchmaschinen.