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INTERNET-AUFTRITTE

PROGRAMMIERUNG

BARRIEREFREIHEIT

Die Grundlage für das barrierefreie Webdesign ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese besteht seit Juli 2002 und besagt, dass die Internetangebote öffentlicher Einrichtungen in Deutschland für alle Menschen frei nutzbar sein müssen, also natürlich auch für Menschen mit Behinderung.

Barrierefreiheit ist ein umfassender Aspekt und sollte nicht alleiniges Anliegen öffentlicher Einrichtungen sein.

Darüber hinaus ist, was z.B. gut für Sehbehinderte und ihre diversen Hilfsinstrumente wie Screenreader erfassbar ist, auch gut lesbar für Suchmaschinen.
Barrierefrei heißt z.B. auch, dass die wesentlichen Inhalte der Website ohne Javascript oder ActiveX aufrufbar sein müssen. Dies sind Vorgaben, die in öffentlichen Institutionen und anderen Unternehmen, die mit sensiblen Daten umgehen, auch vor der BITV schon üblich waren.

Wir erläutern anhand Ihres individuellen Projektes alle Vor- aber auch Nachteile und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie geeignete Umsetzungsform.
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