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Eure Angebote sind ehrlich: Man sieht, was alles für das Gesamtprojekt nötig ist. Ihr beschönigt nichts.
Großartig, wie Sie mit Ihrer stillen Konsequenz alles auf einen guten Weg bringen.
Wir haben in der Zeit so viel gelernt. Wir sehen das Thema Online Marketing jetzt mit ganz anderen Augen.
Nicht auszudenken, was ich alles falsch gemacht hätte, wenn ich einfach alleine gestartet wäre!
Sonja P. Radke bietet Beratungen, Vorträge und WorkShops zu benutzerfreundlichem Design, Website-Konzeption und Unternehmenskommunikation. Zudem schreibt sie über den Nutzen von SEO und authentischem Marketing.
Sonja P. Radke
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si-blog Dies & Das Datenschutzerklärung auf Unternehmens-Webseiten
Datenschutz ist ein heikles Thema. In Deutschland herrscht ein relativ rigides Datenschutzgesetz. Websites, die sich an ein vorwiegend deutsches Publikum richten, sollten hier also vorsichtig sein. Dabei schützt eine .com-Domain nicht vor dem deutschen Recht. Maßgebend ist allein die Hauptzielgruppe. In der Regel wird davon ausgegangen, dass eine in deutscher Sprache verfasste Website sich auch nach deutschem Recht richten muss.
Zum Einen verdienen es Ihre Kunden, genau darüber aufgeklärt zu werden, was mit ihren Daten geschieht. Viel gravierender sind allerdings die Gefahren, die von Abmahnkanzleien lauern: Hier wird das Wettbewerbsrecht genutzt um schnelles Geld zu verdienen. Je nach Verstoß können hier schnell vierstellige Beträge aufgerufen werden. Das perfide an den Abmahnungen ist, dass zwar stets die Rechte der Verbraucher im Mittelpunkt stehen, aber die Gründe für die Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht kommen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schützt den Unternehmer vor wettbewerbswidrigen Handlungen der Konkurrenz. Sobald eine wettbewerbswidrige Handlung vorliegt – und sei sie noch so unbedeutend und vor allem irrelevant für den Kunden – liegt ein Abmahngrund vor.
Websites brauchen immer dann eine Datenschutzerklärung, wenn Kundendaten gesammelt werden. Kundendaten können Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummer, aber auch IP-Adressen, Eigenschaften von Software und Hardware oder der Standort sein. Fast alle Websites basieren heutzutage auf Content-Management-Systemen. Die Websites haben also eine Software, um Inhalte einzugeben. Diese Inhalte werden in Datenbanken gespeichert. Sobald eine Website über eine Datenbank verfügt, ist davon auszugehen, dass auch nutzerbezogene Daten gespeichert werden.
Schon die Kontaktmöglichkeit auf einer Website sollte geprüft werden. Der Einsatz von Analyse-Software wie Piwik oder Google Analytics zieht im jeden Fall das Sammeln von Kundendaten nach sich. Selbst wenn man diese Daten nicht selbst erhebt, der Webhoster wird dies höchstwahrscheinlich tun. Eine gute Orientierung gibt der Datenschutz-Generator [Link: http://rechtsanwalt-schwenke.de/smmr-buch/datenschutz-muster-generator-fuer-webseiten-blogs-und-social-media] der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke. Der Generator ist für private Websites erstellt worden, gibt aber auch Unternehmen einen Hinweis, in welche Richtung man sich beraten lassen sollte.
Nach dem Ausfüllen eines Fragebogens präsentiert die Seite einen vollständigen Datenschutzhinweis. Neben den schon erwähnten Themen wie Kontaktformular und Analysesoftware sind Social-Media-Plugins (Facebook-Like-Button etc.), Kommentarfelder, Newsletter-Anmeldungsmöglichkeiten, eingebetteter Content (Google-Map, You-Tube-Video), Cookies, Google oder Amazon-Werbung Webinhalte, die auf jeden Fall von einem Fachmann geprüft werden sollten.
Generell raten wir jedem Unternehmen, seine Unternehmenswebsite von einem Anwalt prüfen zu lassen. Es gibt Fachanwälte zum Onlinerecht, die hier helfen können. Die Preise sind – gemessen an den hohen Abmahnkosten vor denen man sich schützt – moderat. Es ergibt Sinn, zusammen mit der Datenschutzerklärung auch das Impressum prüfen zu lassen. Für Shops ist es nahezu fahrlässig, keine Rechtsberatung aufzusuchen, weil ein Laie die vielen rechtlichen Details gar nicht mehr durchblicken kann. Hier helfen Dienste wie der Händlerbund, auch fortwährend rechtssicher zu sein.
Wikipedia: Details zur Datenschutzerklärung
http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzerklärung
Datenschutz-Generator der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke
http://rechtsanwalt-schwenke.de/smmr-buch/…
Sonja Radke befasst sich seit 1996 mit Konzeption, Design und Umsetzung von Corporate-Websites. Sie betreibt seit 2002 smart interactive - Agentur für benutzerfreundliche Medien als interdisziplinäres Netzwerk selbständiger Medienfachleute.
Zudem führt sie Beratungen und Seminare zu Website-Konzeption und benutzerfreundlichem Design durch, schreibt über den Nutzen von SEO und authentischem Marketing und ist Mitglied des German UPA (Berufsverband der Usability und User Experience Professionals) und der Interaction Design Association.
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